
Art. 14 des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) bestimmt, dass zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Trägern in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten ist.
Aufgaben und Rechte des Elternbeirats:
- Anhörungs- und Informationsrecht (Art. 14 Abs. 2 BayKiBiG)
- Mitwirkung an der Konzeptionsweiterentwicklung (Art. 14 Abs. 3 BayKiBiG)
- Spendenverwendung (Art. 14 Abs. 4 BayKiBiG)
- Rechenschaftsbericht (Art. 14 Abs. 5 BayKiBiG)
Unser Elternbeirat setzt sich aus 15 engagierten Elternteilen zusammen, die sich gemeinsam mit dem Kleeblattl-Team für die Belange des Kinderhauses einsetzen.
Die aktiven Elternvertreter für das aktuelle Schuljahr 24/25 sind:
- Kathleen Schuck (Vorsitzende)
- Josef Daum
- Christian Frank
- Katharina Grottenthaler
- Christin Huber
- Lena Kirsch
- Kathrin Kocher
- Karolina Kubinski-Körner
- Astrid Juritsch-Nossiter
- Sindy Schmeißer
- Henrik Stute
- Steven Tandler
- Katharina Kubinova
- Vanessa Dohnt
- Norman Swinnes